Die SEMO Personal-Service GmbH beantwortet die häufigsten Fragen von Unternehmen:

Ein gutes Zeitarbeitsunternehmen erkennen Sie an einer im allerbesten Fall unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, einem gut funktionierenden Managementsystem im allerbesten Falle zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und einem professionellen Auftreten nicht nur im Internet sondern auch persönlich durch den Disponenten. 

Unsere Kernkompetenz sind innovative und nachhaltige Personaldienstleistungen. Wir bieten Ihnen Rekrutierung, Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung aus einer Hand.

Im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird die vertragliche Beziehung zwischen Ver- und Entleiher festgehalten. Aus diesem Vertrag muss hervorgehen, ob der Verleiher eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt. Zudem müssen Daten wie Name des Mitarbeiters, Qualifikationen, Überlassungsdauer und die Konditionen für den Mitarbeitereinsatz z.B. der Stundenverrechnungssatz enthalten sein. Nicht zuletzt sollte ein professioneller Zeitarbeitgeber auch das Thema Arbeitsschutz in diesem Vertrag mit Ihnen als Kunden regeln. Der Vertrag wird schriftlich geschlossen. Sie als Kunde sowie das Zeitarbeitsunternehmen enthalten ein Exemplar.

Als Rechtsgrundlage dient das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt. In diesem enthalten sind alle Einzelheiten zur Regelung der Dreiecksbeziehung zwischen Verleiher, Entleiher und dem Leiharbeitnehmer.

Zur Überlassung von Arbeitnehmern an das entleihende Unternehmen benötigt das Zeitarbeitsunternehmen eine Erlaubnis auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Zunächst erhält der Entleiher bei positiver Prüfung durch die zuständige Agentur für Arbeit eine befristete Erlaubnis mit der Laufzeit von einem Jahr. Nach der dritten erfolgreichen Prüfung wird diese Erlaubnis entfristet. Bei rechtlichen Verstößen durch das Zeitarbeitsunternehmen kann die zuständige Agentur für Arbeit die Erlaubnis wieder entziehen.

Im Gegensatz zur Arbeitnehmerüberlassung, bei der das Zeitarbeitsunternehmen Ihnen einen seiner Arbeitnehmer überlässt, geht es bei der Personalvermittlung darum, dass ein Kandidat in ein Beschäftigungsverhältnis direkt beim Kunden vermittelt wird. Der Personaldienstleister erhält dafür eine Provision. Hat der Kandidat einen Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit erhalten, können wir diesen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Provision anrechnen.

Beim Onsite-Management ist der Personaldienstleister mit einem eigenen Büro auf dem Gelände des Kunden präsent. Dadurch steht ein zentraler Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung und garantiert eine schnelle und einfache Kommunikation.