Die SEMO Personal-Service GmbH beantwortet die häufigsten Fragen von Kandidaten:

Der Personaldienstleister schließt mit Ihnen, einem Kandidaten, im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung einen Arbeitsvertrag und entsendet den neuen Arbeitnehmer dann an seinen Kunden.
Ist der Einsatz beim Kunden beendet, gibt es die Möglichkeit das das Personaldienstleistungsunternehmen einen weiteren Einsatz für Sie sucht.
Der Arbeitnehmer hat nicht nur die Möglichkeit, verschiedene Unternehmen kennenzulernen sondern auch die Chance, von einem dieser Unternehmen übernommen zu werden.

In Abgrenzung dazu gibt es die direkte Personalvermittlung, bei der Sie von uns gesucht und gefunden direkt an beim Kunden angestellt werden. Können Sie nicht aus der Stellenanzeige erlesen, welche Anstellungsform angedacht ist, fragen Sie gerne nach.

Um Arbeitnehmerüberlassung zu betreiben brauchen Personaldienstleistungsunternehmen eine Erlaubnis zu durch die Bundesagentur für Arbeit. Diese Erlaubnis ist im besten Fall unbefristet. Zudem verfügt ein über diesen Standard hinausgehendes wirklich gut aufgestelltes Personaldienstleistungsunternehmen über ein qualifiziertes Managementsystem nach DIN EN ISO 9011. Ein professionelles Auftreten nicht nur online sondern auch persönlich durch die Mitarbeiter, also Ihren Ansprechpartnern, sollte Ihnen ein gutes Gefühl geben.

Eine Mitgliedschaft im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) sichert zusätzlich die Qualitätsstandards guter Personaldienstleister ab.

Je nach Branche, Auftragslage oder anderen Charakteristika des Unternehmens kann sich die Länge der Einsätze unterscheiden. Wir versuchen möglichst langfristige Arbeitseinsätze bei einem Unternehmen zu gewährleisten. Allerdings gibt es auch Aufgaben, bei denen eine kurzfristige Lösung von uns realisiert werden kann wie etwa der Ausgleich von Auftragsschwankungen, termingerechter Abschluss von Projekten oder dem Auffangen krankheitsbedingter Ausfälle.

Während Ihrer sozialversicherungspflichtigen Anstellung sind Sie bei der Unfall-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung über den Personaldienstleister angemeldet und damit versichert.
Dazu gehören auch Leistungen wie etwa Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Arbeitsschutz, Kündigungsfristen sowie Schwerbehinderten- und Mutterschutz. Darin unterscheidet sich ein Personaldienstleister bezüglich seiner Arbeitgeberpflichten nicht auf einem "normalen" Arbeitgeber.

Nein. Unter denen von uns angebotenen Stellen befinden sich auch viele, die sich an Facharbeiter und Ingenieure wenden. Wir bedienen damit so gut wie alle Berufsgruppen.Schauen Sie doch gleich mal in unserer Jobbörse nach.

Sie müssen nur die Arten von Tätigkeiten erbringen, für die Sie auch eingestellt wurden.

Im Rahmen des Bewerbungsprozess, benötigen wir Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und weitere für die Vakanz wichtige Daten um diese an das Kundenunternehmen weiterzugeben, bei denen Sie zum Einsatz kommen könnten. Wir richten uns bei allen Abläufen, für die wir Ihre Daten benötigen, nach dem deutschen Datenschutzrecht und europäischen Datenschutzrichtlinien.

Ja klar, Ihr Engagement ist herzlich willkommen. Gehen Sie einfach unter Für Kandidaten auf Initiativbewerbung.